Kursgebühren und Bezahlung
Höhe der Gebühren
Kursgebühren für Studierende
Für die Teilnahme an nicht obligatorischen studienbegleitenden Sprachkursen einschließlich der entsprechenden Prüfungen wird von Studierenden ein Kursentgelt erhoben in Höhe von
- 20 Euro für Sprachkurse mit 2 SWS
- 40 Euro für Sprachkurse mit 4 SWS
- 60 Euro für Sprachkurse mit 6 SWS.
Studierende werden auf Antrag von der Entgeltzahlung befreit, wenn sie nach Maßgabe der Studienordnung des von ihnen gewählten grundständigen Studiengangs Sprachkurse als obligatorisches bzw. wahlobligatorisches Fach belegen.
Gebühren für Doktoranden und Mitarbeiter
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Rostock sowie Doktoranden, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Rostock stehen, beträgt das Entgelt
- 40 Euro für Sprachkurse mit 2 SWS
- 80 Euro für Sprachkurse mit 4 SWS
- 120 Euro für Sprachkurse mit 6 SWS.
Gebühren für ausländische Studierende
Für ausländische Studierende an der Universität Rostock gelten Sonderregelungen unter Berücksichtigung ihres Status (Teilstudium oder Vollstudium, Promotionsstudium) und der Spezifik ihres Studienfaches. Fachsprachliche Kurse sind in der Regel entgeltfrei. Genauere Informationen, auch zu den Entgelten für den „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ erhalten die Studierenden am Orientierungstag und bei der Einschreibung.
Gebühren für Gasthörer/innen
Gasthörer/innen sind Personen, die an der Universität Rostock weder studieren noch arbeiten. Sie können nur nach Absprache mit den Sprachbereichsleitern des Sprachenzentrums an Sprachkursen teilnehmen.
Falls die Teilnahme möglich ist, müssen sie zusätzlich im Studentensekretariat einen Gasthörerausweis beantragen und die allgemeine Gasthörergebühr bezahlen. Der Gasthörerausweis ist dem Kursleiter/ der Kursleiterin vorzulegen.
Das Kursentgelt für Gasthörer beträgt
- 40 Euro für Sprachkurse mit 2 SWS
- 80 Euro für Sprachkurse mit 4 SWS
- 120 Euro für Sprachkurse mit 6 SWS.
Informationen zur Bezahlung
Konto
Wenn Sie sich über unser Online-System erfolgreich für einen Kurs eingeschrieben haben, erhalten Sie eine Bestätigung, die alle notwendigen Informationen zur Bezahlung enthält.
Sie müssen den Betrag dann innerhalb von drei Werktagen auf das angegebene Konto einzahlen. Falls es dabei Probleme gibt, wenden Sie sich bitte per E-Mail: sprachenzentrum@uni-rostock.de an uns.
Bevor Sie Geld überweisen, informieren Sie sich gründlich, ob der entsprechende Kurs für Sie kostenfrei ist. In diesem Fall reichen Sie rechtzeitig einen Befreiungsantrag ein.
Bezahlung mit Bargeld
Eine Bezahlung mit Bargeld ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Befreiung von Kursentgelten
Studierende sind von der Zahlung von Entgelten befreit, wenn sie nach Maßgabe der Studienordnung des von ihnen gewählten grundständigen Studiengangs Sprachkurse als obligatorisches bzw. wahlobligatorisches Fach belegen. Die Befreiung wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung (mit Angabe des Studiengangs und ggf. der Studienfächer) des Sprachenzentrums gewährt. Den Antrag reichen Sie über unser Online-Formular ein.
Wichtiger Hinweis:
Die Entgeltbefreiung kann nur entsprechend den Vorgaben der Studienordnung zur Sprachausbildung (Stundenumfang, Sprache, zu erwerbender Abschluss und ggf. fachliche Orientierung) in Anspruch genommen werden.
Eine Befreiung von den Nutzungsgebühren für E-Learning-Module externer Anbieter, die im Rahmen des Kurses zum Einsatz kommen, ist ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung von Kursentgelten ohne Antrag auf Entgeltbefreiung die automatische Stornierung der Anmeldung zur Folge hat.
Antrag auf Befreiung von Kursentgelten
Bitte nutzen Sie unser Online-Formular den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis spätestens 3 Wochen nach Kursstart einzureichen.
Bei einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie haben dann noch genügend Zeit für die Überweisung.
Erstattung der Gebühren
Kursentgelte werden nur erstattet, wenn Kurse vom Sprachenzentrum abgesagt werden.