BVMD-Sprachnachweis Englisch
Am Sprachenzentrum können Studierende und Mitarbeiter:innen der Universität Rostock einen BVMD-Sprachnachweis Englisch als Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt erwerben.
Dazu gehören zwei computerbasierte Testteile im R321 (150 min) sowie ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin/ einem Mitarbeiter des Sprachenzentrums. (Planen Sie am besten für den schriftlichen Teil mit allem Drum und Dran 3 h ein.)
Aktuelle Testzeiten:
- flexible Termine nach Absprache
- in den ersten beiden Wochen des Sommersemesters 2024 sind keine Termine möglich
(An gesetzlichen Feiertagen wird der BVMD-Sprachnachweis Englisch generell nicht angeboten. )
Anmeldung
Sie können sich ab sofort bei Frau Evler (ulrike.evler@uni-rostock.de) BVMD-Sprachnachweis Englisch anmelden. Sie steht Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.
WICHTIGER HINWEIS: Für das Ausstellen des Sprachnachweises ist gemäß der Gebührenordnung (Anlage 5, S.11-12) eine Gebühr von 15,- Euro zu bezahlen.
Inhalt
Hier sind zwei Texte (auf Papier) zu lesen und entsprechende Aufgaben (am Computer) dazu zu beantworten (hauptsächlich Multiple Choice und Lückentexte). Für das Lesen und die Bearbeitung der Aufgaben haben Sie insgesamt 60 Minuten Zeit.
(am Computer)
Hier werden in 20 bis 25 Minuten allgemeine Kenntnisse der Sprachstrukturen getestet. Es handelt sich vorrangig um Multiple Choice und Lückentextaufgaben zu Themen wie linking words, word formation, prepositions, active and passive constructions, conditional clauses, adjective and adverb etc..
(am Computer)
Sie haben 90 min Zeit um eine Aufgabe zu bearbeiten. Ihr Text wird von der zuständigen Person ausgewertet.
(Gespräch mit einer Mitarbeiterin/ einem Mitarbeiter des Lektorats Englisch)
Ihre Ergebnisse werden ausgelesen und auf einem Laufzettel notiert. Diesen erhält die verantwortliche Lehrkraft, die abschließend Ihre Kompetenz in den Bereichen Hörverständnis und mündliche Interaktion bewertet.
Alles Schritt für Schritt
Vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Evler für die Teile 1 und 2. Bringen Sie zu diesem Termin die Gebühr von 15 Euro mit. Sie erhalten dafür eine Quittung.
Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit die Termine, die Sie links auf dieser Seite finden.
Vereinbaren Sie einen Termin für den mündlichen Teil. Welche Mitarbeiterin für Sie zuständig ist, erfahren Sie von Frau Evler. Der mündliche Teil findet in der Regel nach dem schriftlichen Teil statt, aber nicht unbedingt direkt im Anschluss an diesen.
Sofort nach Beendigung des schriftlichen Teils am Computer werden ihre Ergebnisse auf einen Laufzettel übertragen, den die Gutachterin/ der Gutachter für den mündlichen Teil erhält.
Die Gutachterin/ der Gutachter trägt alle Ergebnisse in das 5-seitige Formular des Daad ein.
Bitte laden Sie dieses Formular hier herunter.
Drucken Sie es aus, tragen Ihre persönlichen Angaben ein und bringen es zum Gespräch mit.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Der DAAD-Sprachnachweis dient dazu Ihr aktuelles Sprachniveau einzuschätzen. Es ist keine Prüfung auf die sich sich durch gezieltes Lernen von Inhalten oder Vokabeln vorbereiten können.
Versuchen Sie Ihr Sprachvermögen zu reaktivieren, indem Sie sich mit der englischen Sprache umgeben. Nutzen Sie die Möglichkeiten der heutigen Technik dafür oder, wenn Sie etwas mehr Zeit haben, belegen Sie bei uns einen semesterbegleitenden Kurs passend zu Ihrem Studiengang.
Lesen Sie englischsprachige Bücher, Artikel und Nachrichten.
Üben Sie sich im Schreiben auf Englisch zu beliebigen Themen. Schauen Sie hinterher, ob verlässliche Übersetzungsprogramme zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Wenn Sie sich bereits an Diskussionen auf Englisch beteiligen und bisher Übersetzungprogramme genutzt haben, versuchen Sie ihre Gedanken ohne deren Hilfe aufs Papier (bzw. den Monitor) zu bekommen.
Hören Sie sich englischsprachige Podcasts an, nutzen Sie Youtube (mit und ohne Untertitel) oder schauen sie bei einem Streamingdienst Filme und Serien in englischer Originalsprache.
Üben Sie ihre Gedanken und Meinungen auf Englisch auszusprechen, etwas zu einem Thema zu sagen oder sich einfach nur vorzustellen.
Dieser Sprachnachweis gilt nicht als allgemeines Gutachten über das Sprachniveau nach den Stufen des GER (B1, B2, C1 etc.)!