Wege zum Kurs

Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses ist die Einschreibung in die nächste Niveaustufe ohne Test möglich.

Wer kann an den Kursen teilnehmen?

Studierende der Universität Rostock und der HMT

Studierende der Universität Rostock und der HMT

An den Kursen des Sprachenzentrums können grundsätzlich alle Studierenden der Universität Rostock (einschließlich der ausländischen Gaststudierenden) und der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) teilnehmen. 

Studierende anderer Hochschulen

Studierende anderer Hochschulen

Studierende anderer Hochschulen können gegen Zahlung des entsprechend höheren Kursentgelts an Sprachkursen teilnehmen.

Doktorand:innen

Doktorand:innen

Doktorand:innen der Universität Rostock sowie der An-Institute können ebenfalls an den Kursen teilnehmen. Sie schreiben sich mit diesem Status ein (nicht als Studierende!).

Mitarbeiter:innen der Universität Rostock

Mitarbeiter:innen der Universität Rostock

An den Kursen des Sprachenzentrums können grundsätzlich alle Mitarbeiter:innen der Universität Rostock teilnehmen. 

Gasthörer:innen

Gasthörer:innen

Gasthörer:innen sind Personen, die an der Universität weder studieren noch arbeiten. In Ausnahmefällen können Gasthörer/innen an den Kursen des Sprachenzentrums teilnehmen.

Offizielle Informationen zur Gasthörerschaft

Schritt für Schritt

Schritt 1: Information über das Kursangebot

Schritt 1: Information über das Kursangebot

Das Kursangebot für das kommende Semester erscheint einige Wochen vor dem Semesterbeginn im Zentralen Vorlesungsverzeichnis und auf der Homepage des Sprachenzentrums.

Die allgemeinen, ausführlichen Kursbeschreibungen können jederzeit auf der Homepage abgerufen werden. Zu beachten ist, dass nicht alle dort beschriebenen Kurse in jedem Semester angeboten werden.

Die genauen Termine für die Testperiode und die Einschreibperiode werden rechtzeitig über die Homepage bekannt gegeben.

Schritt 2: Einstufungstest

Schritt 2: Einstufungstest

Wann ist ein Einstufungstest erforderlich?

Für alle Kurse, in denen Vorkenntnisse erforderlich sind, ist ein Einstufungstest abzulegen, falls nicht der vorhergehende Kurs am Sprachenzentrum erfolgreich absolviert wurde.

  • Testort: online auf der Homepage des Sprachenzentrums
  • Testperiode: Jeweilige Einschreibperiode

Informationen zum Einstufungstest

Schritt 3: Einschreibung

Schritt 3: Einschreibung

Für die Teilnahme an den vom Sprachenzentrum angebotenen Kursen ist eine Online-Einschreibung über die Homepage des Sprachenzentrums erforderlich. Die Einschreibperiode beginnt etwa drei Wochen vor dem Semesterbeginn.

Alle Informationen zur Einschreibung

Schritt 4: Bezahlung

Schritt 4: Bezahlung

Wenn der Kurs für Sie kostenpflichtig ist, haben Sie mehrere Tage Zeit, die Kursgebühr zu überweisen. Alle notwendigen Informationen dazu stehen in einer E-Mail, die Sie nach erfolgreicher Anmeldung erhalten.

Informationen zu den Gebühren und zur Bezahlung