Rechtsgrundlage - die Prüfungsordnung
Rechtsgrundlage für Prüfungen am Sprachenzentrum ist die
Prüfungsordnung für Lehrangebote des Sprachenzentrums einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert vom 06. September 2013.
Zusätzlich gelten die folgenden Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock
- Nr. 4/2015: Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert® vom 09. März 2015
- Nr. 7/2018: Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert® vom 27. Februar 2018.
- Nr. 29/2021: Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert® vom 15. Juni 2021
Diese beiden Änderungssatzungen sind Bestandteil der Lesefassung der Prüfungsordnung von 2018.