Sprachnachweis Französisch

Angehörige und Studierende der Universität Rostock, die für einen Auslandsaufenthalt einen Nachweis ihrer Französischkenntnisse benötigen, wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Lektorats Französisch.

WICHTIGER HINWEIS: Für das Ausstellen des Sprachnachweises ist gemäß der Gebührenordnung (Anlage 5, S.11-12) eine Gebühr von 15,- Euro zu bezahlen.

Ansprechpartnerinnen

ACHTUNG! Studierende im Fach Französisch (Lehramt, Bachelor, Master) wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Romanistik.

Dieser Sprachnachweis gilt nicht als allgemeines Gutachten über das Sprachniveau nach den Stufen des GER (B1, B2, C1 etc.)!