Latinum am Sprachenzentrum

Am Sprachenzentrum kann das LATINUM als Abiturergänzungsprüfung erworben werden.

Inhaber eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife können Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums ablegen, sofern sie Studierende der Universität Rostock sind bzw. einen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder das Abitur in Mecklenburg-Vorpommern erworben haben.

Studierende anderer Hochschulen können unter Entrichtung einer Gebühr als Externe das LATINUM am Sprachenzentrum ablegen.
Vgl. Anlage 5 der Hochschulgebührenordnung Gebührenordnung

In der Prüfung zum Erwerb des LATINUMs müssen die Bewerber die Fähigkeit nachweisen, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch, gegebenenfalls zusätzlich durch eine vertiefende Interpretation nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Zur Vorbereitung auf die Latinumsprüfung werden Latinumskurse im Umfang von 6 SWS angeboten.

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Klausur:    

  • Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im Umfang von 180 Wörtern in einer Zeit von 180 min mit Wörterbuch

Mündliche Prüfung:  

  • Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im Umfang von max. 50 Wörtern in 20 min.
  • Prüfungsgespräch zum Nachweis eines vertieften Textverständnisses
  • Vorbereitungszeit: 30 min mit Wörterbuch

Verordnung über Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums
(Ergänzungsprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ErgPrüfVO M-V) - Vom 16. Dezember 2020