Stellen Sie hier Ihren Antrag auf Entgeltbefreiung

Grundlegende Informationen zum Antrag

Studierende sind von der Zahlung von Entgelten befreit, wenn sie nach Maßgabe der Studienordnung des von ihnen gewählten grundständigen Studiengangs Sprachkurse als obligatorisches bzw. wahlobligatorisches Fach belegen. Die Befreiung wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung (mit Angabe des Studiengangs und ggf. der Studienfächer) gewährt.  

Aktuelle Übersicht über entgeltfreie Kurse im Rahmen der Studiengänge

Antrag auf Befreiung von Kursentgelten

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie einen Antrag auf Entgeltbefreiung stellen, überweisen Sie bitte noch keine Kursgebühren! Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie noch genügend Zeit für die Überweisung.


Online-Formular für die Antragsstellung

Antrag auf Befreiung von Kursentgelten
Füllen Sie bitte alle Felder aus und laden sie den ausgefüllten Antrag und ihre Studienbescheinigung in digitaler Form hoch. Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist und sobald er bearbeitet wurde, erhalten Sie eine E-Mail von uns.