Wer muss Kursgebüren bezahlen?

Gemäß der Hochschulgebührenordnung der Universität Rostock werden für die Teilnahme von Studierenden und Mitarbeitern der Universität sowie ggf. Gasthörern an nicht obligatorischen studienbegleitendenSprachkursen des Sprachenzentrums einschließlich der entsprechenden Prüfungen Entgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte richtet sich nach dem Status der Kursteilnehmer und nach dem Stundenumfang des Kurses (für Studierende 40 € für 4 SWS, einschließlich der entsprechenden Prüfungen). 

Weitere Einzelheiten sind in der Anlage 5 auf Seite 11 der Gebührenordnung geregelt.

Sofern im Rahmen des Kurses E-Learning-Module externer Anbieter zum Einsatz kommen, werden die Nutzungsgebühren für diese Module zusätzlich zum Kursentgelt erhoben.

Hier finden Sie den Antrag auf Befreiung von Kursentgelten .

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie sich für einen Sprachkurs eingeschrieben haben, den Sie als wahlobligatorisches Fach kostenfrei belegen wollen.
Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn die Studienbescheinigung für das gebuchte Kurssemester beiliegt.

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis spätestens 3 Wochen nach Kursstart über unser Online-Formular ein.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie einen Antrag auf Entgeltbefreiung stellen, überweisen Sie bitte noch keine Kursgebühren! Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie noch genügend Zeit für die Überweisung.